Verfahrensabschluss
Die frühzeitige insolvenzrechtliche Schlussrechnung ist für die Gerichte ein besonderes Qualitätsmerkmal in der Verfahrensabwicklung. Unsere Kenntnisse im Verfahrensabschluss beruhen auf jahrelanger Erfahrung sowie vertrauensvoller Zusammenarbeit mit zahlreichen Insolvenzkanzleien, deren Verwalter bundesweit bestellt werden. Wir übernehmen für Sie:
- die Analyse der übergebenen Unterlagen,
- die Revision des gesamten Insolvenzverfahrens,
- die Prüfung und Korrektur der insolvenzrechtlichen Buchhaltung,
- die Erstellung des Schlussberichtes und Vergütungsantrages.
Wir ermitteln gewissenhaft die vergütungsrelevante Insolvenzmasse. Bei der Schlussrechnungslegung berücksichtigen wir grundsätzlich die strengen Anforderungen der gerichtlich beauftragten Schlussrechnungsprüfer. Wir stellen den Verlauf des Insolvenzverfahrens transparent mit den entsprechenden zahlenmäßigen Auswertungen für die Gläubiger und die Insolvenzgerichte dar.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf eine gemeinsame Zusammenarbeit!