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Verfahrensabschluss

Die früh­zeitige in­sol­venz­­recht­­liche Schluss­­rech­nung ist für die Ge­richte ein be­son­­deres Quali­täts­merk­mal in der Ver­­fahrens­­ab­wick­lung. Unsere Kennt­nisse im Ver­­fahrens­­ab­schluss be­­ruhen auf jahre­­langer Er­­fahrung sowie ver­trauens­voller Zu­sammen­­arbeit mit zahl­­reichen In­­sol­venz­­kanz­leien, deren Ver­walter bundes­­weit be­stellt werden. Wir über­nehmen für Sie:

  • die Analyse der übergebenen Unter­lagen,
  • die Revision des gesamten Insolvenz­ver­fahrens,
  • die Prüfung und Korrektur der insolvenz­recht­lichen Buch­haltung,
  • die Erstellung des Schluss­berichtes und Ver­gütungs­antrages.

Wir ermitteln ge­wissen­­haft die ver­­gütungs­­rele­­vante In­sol­venz­­masse. Bei der Schluss­­rechnungs­­legung be­­rück­­sich­tigen wir grund­­sätz­lich die strengen An­­forde­­rungen der gericht­­lich be­­auf­­tragten Schluss­­rechnungs­­prüfer. Wir stellen den Verlauf des Insol­­venz­­ver­­fahrens trans­­parent mit den ent­­sprechen­­den zahlen­­mäßigen Aus­wertungen für die Gläu­biger und die Insol­­venz­­gerichte dar.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf eine ge­mein­­same Zu­­sammen­arbeit!

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